1. NV: Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N–Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwortet, obwohl er bei sorgfältiger Prüfung und Aufarbeitung des steuerrelevanten Sachverhalts aus den (monatlichen) Gehaltsmitteilungen des Steuerpflichtigen erkennen konnte, dass in dem in der Jahreslohnbescheinigung ausgewiesenen Arbeitslohn steuerfreie Kinderzulagen enthalten waren.
BFH: Grobes Verschulden des Steuerberaters durch fehlende Erklärung steuerfreier Kinderzulagen bei in der Schweiz tätigen Grenzgängern
von Hamelneinfachonline | Sep 10, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare