1. Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte.
BFH: Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen – Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
von Hamelneinfachonline | Sep 10, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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