1. Von der Rentenversicherungspflicht als Syndikusrechtsanwalt kann nach dem ab 1.1.2016 geltenden Recht rückwirkend vom Beginn dieser Beschäftigung auch befreit werden, wer nur freiwilliges Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk war.
BSG: Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte
von Hamelneinfachonline | Sep 15, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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