Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 9. September 2020 (V C 5 – S 2533/19/10030 :002) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 bekannt gemacht.
BMF: Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021
von Hamelneinfachonline | Sep 17, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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