Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. September 2020 (III C 2 – S 7286-a/19/10001 :001) zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung unter Berücksichtigung der neueren EuGH- und BFH-Rechtsprechung Stellung genommen.
BMF: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung
von Hamelneinfachonline | Sep 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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