Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020 zu den Folgen des BFH-Urteils vom 6. Juni 2019, IV R 30/16, auf die Gewerbesteuer Stellung genommen.
BMF zu den Folgen des BFH-Urteils vom 6. Juni 2019, IV R 30/16, auf die Gewerbesteuer
von Hamelneinfachonline | Okt. 4, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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