Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 30. September 2020 (III C 2 – S 7244/20/10001 :002) zur Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Fährleistungen Stellung genommen.
BMF zur Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Fährleistungen
von Hamelneinfachonline | Okt. 4, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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