Das FG Köln hat dem EuGH mit Beschluss vom 25. August 2020 (8 K 1092/17) Fragen zur Besteuerung der Leistungen von Freizeitparks vorgelegt.
FG Köln: EuGH-Vorlage zur Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks
von Hamelneinfachonline | Okt. 4, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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