NV: Es ist bereits geklärt, dass die Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH steht.
BFH: Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht – keine grundsätzliche Bedeutung oder Divergenz
von Hamelneinfachonline | Okt. 13, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare