Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 24. Juni 2020 (Az. 7 K 2351/17 und 7 K 2352/17) entschieden, dass der Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich nicht zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter führt.
FG Baden-Württemberg: Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft gegen Wertausgleich als gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter
von Hamelneinfachonline | Okt. 29, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare