NV: Die Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da die Ausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses i.S. des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG stattfindet.
BFH: Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten
von Hamelneinfachonline | Nov. 1, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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