Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9. November 2020 (IV C 3 – S 2257-b/19/10005 :002) das amtlich vorgeschriebene Vordruckmuster für die Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2020 bekannt gegeben.
BMF: Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2020
von Hamelneinfachonline | Nov. 9, 2020 | Uncategorized
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