1. NV: Das FG ist nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten. Ebenso wenig muss es einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung geben.
BFH zum Verfahrensmangel: Überraschungsentscheidung, Unterlassen einer einfachen Beiladung
von Hamelneinfachonline | Nov. 16, 2020 | Uncategorized
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