Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 16. November 2020 (III C 2 – S 7100-b/19/10001 :004) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit
von Hamelneinfachonline | Nov. 18, 2020 | Uncategorized
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