Das FG Köln hat dem EuGH mit Beschluss vom 20.05.2020 (2 K 283/16) Fragen zur europarechtlichen Vereinbarkeit der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei „Streubesitzdividenden“ vorgelegt.
FG Köln hat europarechtliche Zweifel an den Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden"
von Hamelneinfachonline | Nov. 18, 2020 | Uncategorized
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