Mit Urteil vom 9. September 2020 (2 K 1690/18) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen.
FG Rheinland-Pfalz: Preisnachlässe für einen Autokauf von Außendienstmitarbeitern einer Krankenkasse sind nicht lohnsteuerpflichtig
von Hamelneinfachonline | Nov. 18, 2020 | Uncategorized
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