1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist –anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus– nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt.
BFH: Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten
von Hamelneinfachonline | Nov. 20, 2020 | Uncategorized
Neueste Kommentare