Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2020 (III C 2 – S 7246/19/10002 :001) die Gold- und Silberpreise für das Kalenderjahr 2021 bekannt gemacht.
BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
von Hamelneinfachonline | Dez. 6, 2020 | Uncategorized
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