Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2020 – IV B 6 – S 1315/19/10050 :004 – 2020/1265907 – die gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2019 beginnende Wirtschaftsjahre bekannt gegeben.
BMF: Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte
von Hamelneinfachonline | Dez. 13, 2020 | Uncategorized
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