1. NV: Beschwerden gegen die Entscheidung des FG über eine Erinnerung sowie gegen die Ablehnung einer diesbezüglichen Gegenvorstellung sind nicht statthaft.
BFH: Keine Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 GKG bei unstatthaften Beschwerden
von Hamelneinfachonline | Dez. 18, 2020 | Uncategorized
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