Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2020 (IV A 5 – O 1561/19/10003 :001) zum erstmaligen Anwendungszeitpunkt der elektronischen Übermittlungspflicht nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit Stellung genommen.
BMF: Auskunftspflicht bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
von Hamelneinfachonline | Dez 18, 2020 | Uncategorized
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