Mit BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2020 – III C 3 – S 7346/20/10001 :002 – hat die Finanzverwaltung zur Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Neugründungen Stellung genommen.
BMF: Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung der Voranmeldungen bei Neugründungen
von Hamelneinfachonline | Dez 18, 2020 | Uncategorized
Neueste Kommentare