Mit Urteil vom 14.08.2020 (14 K 139/20) hat das FG Köln entschieden, dass Kinderbetreuungskosten um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen sind.
FG Köln: Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
von Hamelneinfachonline | Dez 18, 2020 | Uncategorized
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