Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 (IV A 3 – S 0261/20/10001 :010) angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation die Ende Februar 2021 ablaufende Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, allgemein bis zum 31. März 2021 verlängert.
BMF: Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019
von Hamelneinfachonline | Dez 22, 2020 | Uncategorized
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