Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2020 (III C 3 – S 7279/19/10006 :002) zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Telekommunikationsdienstleistungen Stellung genommen.
BMF: Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Telekommunikationsdienstleistungen
von Hamelneinfachonline | Dez 23, 2020 | Uncategorized
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