Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2021 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Stellung genommen.
BMF: Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
von Hamelneinfachonline | Jan. 26, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare