Die Bundesregierung hat am 20. Januar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG).
BMJV: Bundesregierung beschließt besseren Schutz für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
von Hamelneinfachonline | Jan. 28, 2021 | Uncategorized
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