Das FG Münster hat mit Urteil vom 10. Dezember 2020 (3 K 420/20 Erb) entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann entfällt, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren veräußert und er auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung auszieht.
FG Münster: Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung
von Hamelneinfachonline | Jan. 28, 2021 | Uncategorized
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