1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese –gesondert– ein Fremdvergleich erfolgen.
BFH: Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
von Hamelneinfachonline | Jan. 29, 2021 | Uncategorized
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