1. NV: Unterlässt das FG die nach § 74 FGO gebotene Aussetzung der Verhandlung, verstößt es gegen die Grundordnung des Verfahrens.
BFH: Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens bei unterlassener Aussetzung der Verhandlung
von Hamelneinfachonline | Jan 29, 2021 | Uncategorized
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