1. NV: Veräußert der Mitunternehmer einer Personengesellschaft einen Teil seines Mitunternehmeranteils, sind die in einer für ihn gebildeten Ergänzungsbilanz enthaltenen Korrekturposten quotal zum veräußerten Teilanteil erfolgswirksam aufzulösen (Anschluss an BFH-Beschluss vom 06.08.2019 – VIII R 12/16, BFHE 265, 521, BStBl II 2020, 378).
BFH: Quotale Auflösung von Wertkorrekturposten in Ergänzungsbilanz bei Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils – Erfassung des Gewinns als Veräußerungsgewinn
von Hamelneinfachonline | Feb 11, 2021 | Uncategorized
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