Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. Februar 2021 (III C 3 – S 7532/19/10010 :003) zur Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen.
BMF: Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
von Hamelneinfachonline | Feb 11, 2021 | Uncategorized
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