Das FG Köln hat mit Urteil vom 26.11.2020 (8 K 2333/18) entschieden, dass eine Vergütung für die Tätigkeit eines Mitglieds des Aufsichtsrats eines Sportvereins nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
FG Köln: Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer
von Hamelneinfachonline | Feb 11, 2021 | Uncategorized
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