NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Grundsatz „in dubio pro reo“ auch im Besteuerungsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren gilt.
BFH zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren
von Hamelneinfachonline | Feb. 18, 2021 | Uncategorized
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