NV: Sattelanhänger, die hinter einer landwirtschaftlich genutzten Zugmaschine ausschließlich im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden, sind nicht nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG von der Steuer befreit.
BFH: Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen im landwirtschaftlichen Betrieb verwendeten Sattelanhänger
von Hamelneinfachonline | März 26, 2021 | Uncategorized
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