Das FG Münster hat mit Urteil vom 9. März 2021 (1 K 3085/17 E,G,U) entschieden,dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen.
FG Münster: Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
von Hamelneinfachonline | Apr. 21, 2021 | Uncategorized
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