1. Das Antragsrecht für die Gewährung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vergünstigungen für Schwerbehinderte steht nach dem Tod des Berechtigten seinen Erben zu (entgegen Ziff. 8.7 DV–KraftSt).
BFH: Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für Schwerbehinderte – Antragsrecht der Erben; Feststellungsbescheid über Eigenschaft als Behinderter als Grundlagenbescheid für Kraftfahrzeugsteuerbescheid
von Hamelneinfachonline | Juni 10, 2021 | Uncategorized
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