1. NV: Über die zunächst als Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid erhobene, dem Finanzrechtsweg zugewiesene Klage hat auch nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter das FG zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2012 – VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128).
BFH: Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG
von Hamelneinfachonline | Jul 2, 2021 | Uncategorized
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