Zum 1. Juli 2021 treten die Änderungen im Zusammenhang mit der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Durch diese neuen Vorschriften verändern sich insbesondere die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel. Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket sollen Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Umfeld verhindert und EU-weit einfachere Regelungen für die Umsatzsteuer ermöglicht werden.
BMF zu den Neuerungen im (Einfuhr-)Umsatzsteuerrecht zum 1. Juli 2021: Wegfall der Kleinsendungsfreigrenze
von Hamelneinfachonline | Jul 2, 2021 | Uncategorized
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