Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner –wenn auch „ständigen“– Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn.
BFH: Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
von Hamelneinfachonline | Jul 11, 2021 | Uncategorized
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