Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus.
BFH zu den Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes
von Hamelneinfachonline | Jul 11, 2021 | Uncategorized
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