Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19. April 2021 (10 K 577/21) entschieden, dass ein Kreditinstitut keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abzuführen hat, wenn es Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zuwendet.
FG Baden-Württemberg: Keine pauschale Einkommensteuer für Sachleistungen zu Werbezwecken an Privatkunden eines Kreditinstituts
von Hamelneinfachonline | Jul 11, 2021 | Uncategorized
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