NV: Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz nach § 91a Abs. 1 FGO setzt voraus, dass zu von außerhalb zugeschalteten Teilnehmern eine gesicherte Ton- und Bildverbindung aufgebaut werden kann, die die Teilnahme von Dritten außerhalb des Sitzungsraums verhindert.
BFH: Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
von Hamelneinfachonline | Jul 15, 2021 | Uncategorized
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