1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter–)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft.
BFH: Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften
von Hamelneinfachonline | Jul 15, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare