Die Finanzverwaltungen der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben mit Schreiben jeweils vom 16.7.2021 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres bekannt gegeben.
Katastrophenerlass: Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetter-Katastrophe
von Hamelneinfachonline | Jul 19, 2021 | Uncategorized
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