Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Juli 2021 (IV C 2 – S 2706/19/10007 :001) zur Anwendung des § 8 Absatz 7 KStG bei disquotaler Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Gesellschafter Stellung genommen.
BMF: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
von Hamelneinfachonline | Jul 20, 2021 | Uncategorized
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