Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Juli 2021 (III C 2 – S 7244/0 :003) zu umsatzsteuerrechtlich begünstigtem Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 13. November 2019, V R 9/18 Stellung genommen und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 12.13 Absatz 7 nach Satz 8 die Sätze 9 bis 11 angefügt.
Umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen
von Hamelneinfachonline | Jul 20, 2021 | Uncategorized
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