Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses gelten unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Regelungen des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2021 (III C 2 – S 7030/21/10008 :001). Es bestehen keine Bedenken, diese Regelungen auch in die aus Anlass der Flutkatastrophe im Juli 2021 herausgegebenen Erlasse der Länder aufzunehmen.
BMF: Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021
von Hamelneinfachonline | Jul 25, 2021 | Uncategorized
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