Bund und Länder haben in Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses die für Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen Ländern geregelt.
BMF: Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
von Hamelneinfachonline | Juli 25, 2021 | Uncategorized
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