Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021 (IV C 5 -S 2353/20/10004 :002) die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. April 2021 sowie 1. April 2022 bekannt gegeben.
BMF zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
von Hamelneinfachonline | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare